Faktencheck: Pläne zur Erweiterung des Steinbruchs
– Status im August 2024

Die Wolfgang Endress Kalk- und Schotterwerk GmbH & Co. KG prüft aktuell Möglichkeiten, um das Abbaugebiet am Standort in Gräfenberg zu erweitern. Dies dient der langfristigen Planbarkeit.
Im derzeitigen Abbaugebiet ist noch ein für mehrere Jahre ausreichendes Abbauvorkommen vorhanden. Um jedoch eine gute Zukunftsperspektive für den Betrieb und insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, müssen frühzeitig sämtliche unternehmerischen Optionen abgewogen werden. Ziel ist, weiterhin ein zuverlässiger Arbeitgeber zu sein und dem Versorgungsauftrag als Roh- bzw. Baustofflieferant gerecht zu werden.

Die Erweiterung des Betriebsgeländes ermöglicht, dass die vielen bereits bestehenden Vorteile des Standortes bewahrt werden können – wie z. B. die kurzen Lieferwege der heimischen Roh- und Baustoffe, die zu großen Teilen hier in der Region Verwendung finden.

Ist die Erweiterung bereits beschlossene Sache?

Fakt ist: Das ist nicht zutreffend.

Derzeit werden erste Daten für die Antragsunterlagen gesammelt. Ein offizieller Erweiterungsantrag beim Landratsamt wurde allerdings noch nicht gestellt. Es gab lediglich einen Termin mit der Behörde und den Gutachtern, bei welchem die Untersuchungsumfänge definiert wurden. Das finale Gebiet für eine Erweiterung steht noch nicht fest und ist abhängig von den Untersuchungsergebnissen. Tendenziell orientiert sich die Planung in Richtung der FO22.

Es wird öfters von Untersuchungen der Umfeldeinflüsse durch den Betrieb berichtet. Geschehen diese unabhängig von der Erweiterungsplanung?

Fakt ist: Das stimmt.

Die Arbeit im Steinbruch kommt nicht ohne Natureingriffe aus. Der Betrieb wird daher streng behördlich überwacht. Es sind Dauermessstellen eingerichtet, die rund um den Steinbruch und bei den angrenzenden Anwohnern die Erschütterungen durch Sprengungen messen. Zudem werden regelmäßig Daten zu Staub- und Abgaswerten sowie zur Grundwasserqualität erhoben und an die überwachenden Instanzen übermittelt.

Zudem gab es zuletzt zusätzliche Lärmmessungen, die Erkenntnisse zur Optimierung des Nachtbetriebs (bedarfsweise Nutzung von zwei Steinmehlmühlen zusätzlich zum Kalkofen) geliefert haben und den Erfolg von Lärmsanierungsmaßnahmen bestätigten.

Die Messungen zu Umfeldeinflüssen erfolgen jedoch gänzlich unabhängig von den Untersuchungen, die zur Erstellung der Antragsunterlagen dienen. Diese sind grundsätzlicher Teil einer Genehmigungsplanung. Es muss keinen konkreten Anlass geben. Die Datenerhebung soll hauptsächlich für eine vollumfängliche Entscheidungsgrundlage sorgen. Zum Standard-Vorgehen gehören dabei eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, ein hydrologisches Gutachten sowie Gutachten zum Lärmschutz, zur Luftreinhaltung und zum Erschütterungsschutz. Außerdem sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine landschaftspflegerische Begleitplanung und eine Abbau- und Rekultivierungsplanung mit einzureichen.
Sämtliche Ergebnisse werden gemeinsam und vollständig im Zuge des Genehmigungsverfahrens veröffentlicht.

Aktuell werden Grundwassermessstellen eingerichtet. Entsteht durch die Erweiterung des Abbaugebietes eine Gefährdung des Grundwassers?

Fakt ist: Es besteht kein Anlass zur Beunruhigung.

Die Errichtung der Grundwassermessstellen dient zur Erkundung des Untergrundes und der Höhe des Grundwasserspiegels. Sie bilden die Grundlage für eine sorgfältige Planung der Kalksteingewinnung. Aktuell werden rund um den Steinbruch entsprechende Bohrungen durchgeführt. In diesem Zusammenhang gibt es wöchentliche Abstimmungstermine mit den zuständigen Hydrogeologen, zu denen auch die Stadt Gräfenberg eingeladen ist.
Grundsätzlich kann die Gewinnung der Kalksteine im Malm (Gesteinsschicht) nur oberhalb des Grundwasserspiegels und unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes erfolgen. Die Bohrungen liefern die nötigen Informationen, um beim Gesteinsabbau den Kontakt mit dem Grundwasser auszuschließen.

Neben den Grundwasserständen werden während der vorbereitenden Planung von Erweiterungsmaßnahmen Grundwasserproben zur Bestimmung des Grundwasserchemismus genommen. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes Vorgehen. Sollten sich in Zukunft entgegen der Erwartung Veränderungen in der Zusammensetzung der Inhaltsstoffe des Grundwassers zeigen, können die erhobenen Daten als Vergleichsgrundlage herangezogen werden. Somit lässt sich beurteilen, ob die Ursache im Steinbruchbetrieb oder an anderer Stelle zu suchen ist.

Wann mit einer Erweiterung begonnen werden kann, ist noch nicht absehbar.

Fakt ist: Das stimmt.

In der Regel benötigt das Genehmigungsverfahren einer Steinbrucherweiterung insgesamt mehrere Jahre. Allein die planungsvorbereitenden Untersuchungen sind auf mehrere Monate bis hin zu einem Jahr ausgelegt. Erst wenn alle Gutachten erstellt sind, können die Antragsunterlagen eingereicht werden. Aktuell ist es nicht möglich, ein genaues Datum für die Einreichung anzuvisieren.
Die Beurteilung der Antragsunterlagen dauert seitens der Behörde ebenfalls mehrere Monate. Erst nach dem Erhalt einer Genehmigung kann konkret geplant werden, wann mit der Erweiterung begonnen wird.

Endress muss den nicht mehr genutzten Abbaubereich im Steinbruch renaturieren.

Fakt ist: Das stimmt.

Es gibt einen vorgegebenen, strikten Renaturierungsplan. An diesen wird sich das Unternehmen halten.
Die ehemaligen Abbaubereiche werden jedoch weiterhin zum Betriebsgelände gehören. Eine Begehung ist nur in Begleitung von fachkundigen Betriebsangehörigen im Rahmen von Führungen möglich.